Die Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2022 für die Kompensation nicht tragbarer Mehrkosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel läuft am 30. Juni 2023 ab. Der BDI hat die EU-Kommission aufgefordert, die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) schnellstmöglich beihilferechtlich zu genehmigen.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.