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27.03.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2022 für die Kompensation nicht tragbarer Mehrkosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel läuft am 30. Juni 2023 ab. Der BDI hat die EU-Kommission aufgefordert, die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) schnellstmöglich beihilferechtlich zu genehmigen.

Hoppla!

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