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17.01.2017 // Recht + Betriebspraxis

Neue Zusatzzölle

Die Türkei erhebt neue Zusatzzölle auf Einfuhren bestimmter Bekleidungsgüter und Lederwaren. Ursprungswaren der EU und anderer Ländern, die Präferenzabkommen mit der Türkei unterhalten, sind hiervon prinzipiell und unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.

Hoppla!

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