
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen
Das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften wird voraussichtlich am 1. Juli 2019 in Kraft treten – Steuerbegünstigte unterliegen künftig erst dann den Anzeige- oder Erklärungspflichten gegenüber dem Hauptzollamt, wenn die Höhe der einzelnen Steuerbegünstigung jeweils ein Aufkommen von 200 000 Euro oder mehr je Kalenderjahr erreicht – Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV sind ab sofort nicht mehr erforderlich.
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