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31.03.2022 // Recht + Betriebspraxis

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am Mittwoch, 30. März 2022, die Frühwarnstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Diese Frühwarnstufe ist nicht mit Markteingriffen verbunden.

Hoppla!

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