Novelle Gefahrstoffverordnung TRGS 910 – Abfrage zur Umsetzbarkeit
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung soll die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe in Verbindung mit der Neufassung der TRGS 910 erfolgen, jedoch weichen die Vorgaben nun verschärfend ab.
In der anstehenden Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird u. a. die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe in Verbindung mit der Neufassung der TRGS 910 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ erfolgen.
Das Konzept wurde 2014 als TRGS 910 veröffentlicht, um das Minimierungsgebot für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorien 1A und 1B nach der Gefahrstoffverordnung zu konkretisieren. Das Risikokonzept definiert drei Bereiche – hohes, mittleres und geringes Risiko – und folgt damit dem Ampelprinzip (rot/gelb/grün). Die Grenze zwischen hohem Risiko (roter Bereich) und mittlerem Risiko (gelber Bereich) wird als Toleranzrisiko bezeichnet. Das Toleranzrisiko entspricht einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko von 4:1 000. Oberhalb der Toleranzkonzentration sollten Arbeitnehmer grundsätzlich nicht (oder nur kurzzeitig) exponiert werden. Die Grenze zwischen mittlerem Risiko (gelber Bereich) und niedrigem Risiko (grüner Bereich) bezeichnet man als Akzeptanzrisiko. Das Akzeptanzrisiko entspricht derzeit einem statistischen zusätzlichen Krebsrisiko von 4:10 000. Die Akzeptanzkonzentration stellt nach dem vereinbarten Konzept eine Zielkonzentration dar, die im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung angestrebt wird.
Die genannten Aspekte werden im Referentenentwurf vom 15. März 2022 jedoch nur teilweise berücksichtigt. Insbesondere die vorgenommene Gleichstellung der Akzeptanzkonzentration mit Arbeitsplatzgrenzwerten spiegelt die bisherige Umsetzung des Risikokonzeptes nicht angemessen wider.
Durch die vorgesehene Festlegung im Referentenentwurf, dass die Einhaltung der Akzeptanzkonzentration durch den Arbeitgeber sicherzustellen ist, wird das vereinbarte Modell verlassen, welches die Akzeptanzkonzentration als Zielkonzentration festlegt. Eine entsprechende Kommentierung des Referentenentwurfes hatte der BDI vorgenommen (siehe Downloads). Derzeit laufen Gespräche mit dem BMAS, um die Festlegung der Akzeptanzkonzentration als Zielkonzentration zu erreichen. Weitere Hintergrundinformationen zum Sachstand finden Sie in der Präsentation bei den Downloads.
Ursprünglich war im Rahmen des Risikokonzeptes vorgesehen, ab 2018 die Absenkung des Akzeptanzrisikos auf 4:100 000 stoffspezifisch zu prüfen (siehe Information des AGS). Die Vorbereitungen zur Neufassung der TRGS 910 haben sich am Akzeptanzrisiko 4:10 000 ausgerichtet. Diese Vorgehensweise wurde nun im Ausschuss für Gefahrstoffe am 10./11. Mai 2022 infrage gestellt und eine allgemeine Absenkung auf 4:100 000 gefordert, welches einer Absenkung um den Faktor 10 (!) entspricht. Von Arbeitgeberseite wird eine pauschale Absenkung der Akzeptanzkonzentration abgelehnt. Der AGS hat vereinbart, nun den Prozess zur inhaltlichen Diskussion festzulegen. Es ist nun in jedem Fall die stoffspezifische Diskussion und Prüfung der Absenkung der Akzeptanzkonzentrationen zu erwarten.
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Der BDI bittet um Mitwirkung
Zur Vorbereitung der nun anstehenden Diskussion ist eine belastbare und datenbasierte Positionierung über die aktuelle Situation, die Umsetzbarkeit und die möglichen Schwierigkeiten der diskutierten Absenkung der Akzeptanzkonzentration erforderlich. Nur mit fundierten Rückmeldungen aus allen betroffenen Branchen und Unternehmen kann der BDI in der anstehenden Diskussion die Interessen zielführend vertreten.
Bei Stoffen, für die keine Rückmeldungen eingehen, muss davon ausgegangen werden, dass eine Absenkung der Akzeptanzkonzentration keine Probleme verursacht.
Der BDI hat einen Fragebogen erarbeitet (siehe Downloads). Zur ersten Übersicht finden Sie bei den Downloads die Stoffliste zum Fragebogen auf Basis der TRGS 910 zur Diskussion um eine mögliche Absenkung der Akzeptanzkonzentration in Tabellenform.
Gern nimmt der Gesamtverband Rückläufe aus der Befragung bis zum 25. August 2022 entgegen.
Die Ergebnisse der Umfrage werden selbstverständlich nur in aggregierter und anonymisierter Form für die Positionierung der Industrie verwendet