Die EU-Kommission hat letzte Woche zwei weitere Rechtsakte verabschiedet, die die Umsetzung des Vernichtungsverbots für unverkaufte Konsumgüter betreffen. Es geht dabei um Ausnahmeregelungen und Berichtspflichten. Grundlage für beide Rechtsakte ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781.
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