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25.01.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die Arbeitgeberin weigerte sich, die bei einer Fortbildung in Potsdam angefallene Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Mitglieder der Personalvertretung aus Düsseldorf zu zahlen, weil sie ein Webinar aus Kostengründen für die bessere Alternative gehalten hat.

Hoppla!

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