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05.09.2024 // Recht + Betriebspraxis

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbaren. Dies ist in Rechtsprechung und Literatur unstreitig. Allerdings muss die Dauer der Probezeit im Vergleich zur Befristungsdauer angemessen sein, so die seit 1.8.2022 geltende Neuregelung des § 15 Abs. 3 TzBfG.

Hoppla!

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