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19.05.2022 // Recht + Betriebspraxis

Grundsätzlich gilt für die Regelung von Rauchpausen in Betrieben, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Jedoch gilt auch hier: es kommt darauf an, wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21) entschied.

Hoppla!

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