
Grundsätzlich gilt für die Regelung von Rauchpausen in Betrieben, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Jedoch gilt auch hier: es kommt darauf an, wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21) entschied.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mitglieder-Login anfordern Passwort vergessen? Mitglied werden