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04.09.2023 // Recht + Betriebspraxis

Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2023 wurde der Normenkontrollantrag des Finanzgerichts Köln zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 % für unzulässig erklärt.

Hoppla!

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