Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat zu einer in der Praxis spannenden Frage entschieden, inwieweit der Arbeitgeber bereits bezahlte Vergütung zurückfordern kann, wenn aus seiner Sicht im Home-Office nicht (ausreichend) gearbeitet wurde (Urteil vom 28. September 2023, 5 Sa 15/23).
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