Profil
©Istockphoto.com/Varijanta
10.05.2023 // Recht + Betriebspraxis

Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin trafen für die Fortbildung im Rahmen eines Lehrgangs eine Rückzahlungsvereinbarung. Vor Beendigung der Fortbildung kündigte die Arbeitnehmerin, die Fortbildung wurde nicht mehr beendet.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required