Das Bundesarbeitsgericht hat einmal mehr zu einer Klausel in einer Fortbildungsvereinbarung entscheiden müssen. Mit Urteil vom 25.04.2023 (9 AZR 187/22) hat das BAG festgehalten, dass eine Rückzahlungsklausel, die eine Rückzahlungspflicht für Fortbildungskosten beinhaltet, die schlicht durch das wiederholte Nichtablegen der angestrebten Prüfung ausgelöst wird, unwirksam ist.
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