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Weitere Sanktionen gegen Russland, neue Sanktionen gegen Belarus

Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Maßnahmen.

Die EU intensiviert weiter ihre Maßnahmen gegen den Angriff auf die Ukraine. Über diverse Sanktionen gegen Russlandhatten wir in dieser Woche bereits berichtet, die jetzt noch um Verbote russischer Desinformationskanäleergänzt worden sind.

Darüber hinaus hat die EU jetzt auch sieben russische Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen, um diese vom internationalen Finanzsystem abzukoppeln. Betroffen sind Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank, Vnesheconombank (VEB) und VTB Bank.

Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Zusätzlich verbietet die EU, in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden, zu investieren, sich an ihnen zu beteiligen oder anderweitig zu ihnen beizutragen und auf Euro lautende Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen oder Organisationen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

Weitere Informationen:

Die EU erhöht jetzt auch den Druck auf Belarus und verhängt diverse neue Beschränkungen.

Die Maßnahmen frieren für 702 Personen und 53 Organisationen Vermögenswerte ein, setzen Reiseverbote in Kraft und verbieten es, der genannten Zielgruppe Gelder zur Verfügung zu stellen. Neue Handelsbeschränkungen umfassen unter anderem die Produktion oder Herstellung ausgewählter Produkte. Der Fokus liegt hier nicht auf Textil und Mode. Beschränkungen wurden allerdings auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Technologien samt damit zusammenhängender Dienstleistungen erlassen, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in EU-Amtsblatt L66 und L67.

Leider wird auch Russland seinerseits jetzt in puncto Sanktionen aktiv. Zwei Präsidialerlasse der Russischen Föderation in russischer und englischer Sprache mit finanzpolitischer Relevanz finden Sie als Anlagen.

Die „Germany Trade and Invest“ (GTAI) berichtet hierzu, es gebe eine hieran anschließende Anordnung für die russischen Behörden:

„Jeder Tatbestand der finanziellen und sonstigen Unterstützung eines ausländischen Staates bei Aktivitäten, die gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gerichtet sind, wird rechtlich bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung finanzieller, materieller und technischer, beratender oder sonstiger Unterstützung für einen ausländischen Staat, eine internationale oder ausländische Organisation oder deren Vertreter bei Aktivitäten, die gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gerichtet sind, den Tatbestand eines Verbrechens gemäß Artikel 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Hochverrat) erfüllt.“

Eine Quelle zu dieser Anordnung, die rechtlich auf den Tatbestand des Hochverrats abstellt, ist derzeit nicht verfügbar.

Hinweisen möchten wir bei dieser Gelegenheit auch noch einmal auf die Absage aller für das laufende Jahr noch geplanten Messebeteiligungen im Rahmen des Auslandsmesseprogramms in Russland:

Für die Textil- und Modeindustrie betrifft dies insbesondere die Messen Heimtextil Russia, Techtextil Russia sowie die CPM Collection Premiere Moskau, für die Firmengemeinschaftsausstellungen deutscher Unternehmen im September 2022 in Moskau geplant waren.

Die mit der Durchführung der Veranstaltungen betreuten Messegesellschaften wurden durch das BAFA informiert und regeln alles Weitere mit den betreffenden Unternehmen, die eine Beteiligung geplant hatten. Die ausstellenden Unternehmen können kostenfrei zurücktreten. Etwaige bereits gezahlte Beteiligungspreise sollen den Ausstellern erstattet werden.

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