Ein Arbeitnehmer verlangte vor Gericht Schadensersatz wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er war bis Ende April 2019 bei einem Unternehmen der Werbetechnikbranche als Werbetechniker angestellt.
Hoppla!
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