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10.01.2024 // Recht + Betriebspraxis

Die Arbeitnehmerin, die im Schichtdienst auf dem Gebiet der ambulanten Pflege und Betreuung, arbeitet, verlangt von ihrem Arbeitgeber die Zahlung der Vergütung für die Zeit vom 20.5.2021 bis 26.5.2021.

Hoppla!

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