Profil
©Istockphoto.com/cagkansayin
05.10.2022 // Recht + Betriebspraxis

Kann der Arbeitgeber später von einer zunächst erteilten sogenannten Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel im geänderten Arbeitszeugnis noch abrücken?

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required