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28.10.2025 // Recht + Betriebspraxis

Die Verordnung zur Verlängerung des Aufenthaltstitels für Ukraine-Geflüchtete wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie regelt, dass alle bereits erteilten und am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2027 fortgelten.

Hoppla!

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