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18.06.2025 // Recht + Betriebspraxis

Der Rat der EU hat am 13. Juni 2025 den vorgeschlagenen Durchführungsbeschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr angenommen und bis zum 4. März 2027 verlängert.

Hoppla!

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