Mit Ende der Ampel-Koalition ist die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht ungewiss. Sollte das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) nicht bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. des CSR-RUG.
Hoppla!
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