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04.12.2024 // Innovation + Nachhaltigkeit

Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten auf ihren Betriebsstrom seit dem 1. Januar 2024 ohne weitere besondere Voraussetzungen auf Antrag eine Entlastung bei der Stromsteuer auf 0,50 Euro/MWh (0,05 Cent/kWh). Wenn Unternehmen noch einen Spitzenausgleich für das Verbrauchsjahr 2023 durchführen wollen, muss der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2024 beim Hauptzollamt gestellt werden.

Hoppla!

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