Im Februar 2026 gab es eine Anpassung des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie. Danach wurde die Deckelungsregelung in § 2 Abs. 5 TV BZ ME modifiziert und der Branchenzuschlag in der 5. Zuschlagsstufe gesenkt. Südwesttextil bittet bis zum 4. Mai 2026 um Ihre Einschätzung dazu.
Hoppla!
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