Überarbeitung der HS-Nomenklatur
Die Weltzollorganisation überarbeitet regelmäßig das Harmonisierte System. Aktuell steht eine Anpassung zur Umsetzung zum 1. Januar 2022 an.
Bei der Nomenklatur, die durch das Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren geschaffen wurde, kurz „HS Nomenklatur“, handelt es sich um eine internationale Nomenklatur mit verschiedenen Verwendungen und bildet die ersten sechs Stellen der Codenummern des Zolltarifs.
Die Weltzollorganisation (WCO) überarbeitet regelmäßig (alle fünf Jahre) das Harmonisierte System (HS). Aktuell steht eine Anpassung (351 geänderte 6-Steller) zur Umsetzung zum 1. Januar 2022 an. Nach Expertenschätzung sind damit 15 bis 20 Prozent aller Warennummern von den Änderungen betroffen!
Die korrigierten Einreihungen sollten dann zum Jahresbeginn 2022 in den entsprechenden Systemen der Unternehmen verfügbar sein. Das bedeutet eine zeitnahe Überprüfung und evtl. Korrektur der Materialstammdaten in den ERP-Systemen bzw. parallel in Import-/Exportsystemen gepflegten Stammdaten. Ansonsten sind massive Probleme beim Datenaustausch mit den einschlägigen Korrespondenzsystemen (z. B. ATLAS, INTRASTAT) vorprogrammiert.
Sind Artikel von einer geänderten Wareneinreihung betroffen, ist es sinnvoll, die Auswirkungen auf u.a. (Zoll-) Bewilligungen, Zollabgaben, Warenursprung und Präferenzen, verbindliche Zolltarifauskünfte, Verbote und Beschränkungen, Lieferantenerklärungen, Exportkontrolle etc. zu prüfen, um den einschlägigen Vorgaben (z. B. aktualisierte Warenaufstellungen) zu genügen.
Für einen ersten Überblick sind entsprechende Vorinformationen (z. B. Korrelationstabellen HS 2017-2022) zu den anstehenden Änderungen einschließlich Abschnitts- und Kapitelanmerkungen bei der WCO unter
einsehbar (z. Zt. leider nur englisch/französisch).
Es wird dringend geraten, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzten, da im Textilbereich in Abschnitt XI u. a. die Kapitel 55, 57, 58, 61, 62, 63 betroffen sind.
Erst Anfang November werden voraussichtlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) die „Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik“ einschließlich der Gegenüberstellungen der geänderten Warennummern zur Verfügung stehen.
Weitere Änderungen bei den Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik
Aufgrund neu gefasster Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik sind im nächsten Jahr noch weitere Änderungen zu beachten. Ab dem Berichtsmonat Januar 2022 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) folgende Änderungen zwingend:
- neue Liste „Arten des Geschäfts“ z. B.:
- bisher: 11 Endgültiger Verkauf/Kauf
- ab 01/2022:
11 Endgültiger Verkauf/Kauf, ausgenommen direkter Handel mit/durch private(n)Verbraucher(n)
12 Direkter Handel mit/durch private(n) Verbraucher(n) (einschließlich Fernverkauf)
- bei der Versendung in andere EU-Mitgliedstaaten ist das Ursprungsland der exportierten Ware anzugeben
- sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat.
Details dazu hier
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Achtung!
ATLAS-seitig können diese Änderungen jedoch erst zum 15. Januar 2022 umgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die bisher bekannten Codes zu verwenden.
Für den Einfuhrbereich gelten folgende Besonderheiten:
Alle im ATLAS-System vorliegenden Objekte, die bis zum 14. Januar 2022 (23:59 Uhr) noch nicht (mindestens) entgegengenommen oder angenommen worden sind (EZA-FV, EZA-AV) oder noch nicht vom Teilnehmer oder durch einen Benutzer bestätigt worden sind (ZvG (EZA-FV, EZA-AV)), sind zu korrigieren, nicht anzunehmen oder zurückzugeben.
Für diese Fälle ist ab dem 15. Januar 2022 eine neue Zollanmeldung mit einer aktuellen Codierung für die „Art des Geschäfts“ abzugeben.
Unterstützungsangebot
Sollten Sie Fragen haben und Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Zollberater Harald Neun (www.ccit-neun.de) gerne zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung.
Eine Beratungsstunde pro Jahr ist für Mitglieder kostenfrei!