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08.04.2022 // Recht + Betriebspraxis

Ukraine-Krieg: Beschluss des Bundeskanzlers und der Länder

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs haben am 7. April 2022 eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die u. a. die Beschäftigung von Geflüchteten in Deutschland betreffen.

Gestern haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefs der Bundesländer vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in der Ukraine einen Beschluss gefasst, der u. a. folgende sozialpolitische Punkte erfasst:

  • Es wird klargestellt, dass es unerlässlich ist, die in Deutschland aus der Ukraine Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren. Die meisten Geflüchteten können für 90 Tage visumsfrei einreisen. Die Registrierung durch die Ausländerbehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen, Polizeien oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Ausländerzentralregister muss spätestens dann erfolgt sein, wenn staatliche Leistungen beantragt werden.
  • Die Beteiligten halten eine zügige und gerechte Verteilung der angekommenen Geflüchteten in Deutschland für notwendig. Das gilt auch für die Verteilung von den Städten in ländliche Regionen.
  • Es wird noch einmal deutlich gemacht, dass Geflüchtete aus der Ukraine unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Zudem wird auf die Rechtslage hingewiesen, dass eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation nur in reglementierten Berufen erforderlich ist. Im Bereich der reglementierten Berufe will man sich für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen einsetzen.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder begrüßen die Anstrengungen der Kultusministerkonferenz, ukrainische Kinder und Jugendliche schnell in die Schulen und Hochschulen aufzunehmen. Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll weiterhin zügig ermöglicht werden.
  • Im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie wird das gemeinsame Bemühen, auch Schutzsuchenden schnelle und einfache Impfangebote zu machen, bekräftigt.
  • Der Beschluss enthält Verabredungen zur Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Zum 1. Juni 2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine in den Rechtskreis SGB II überwechseln.
  • Zur Unterstützung der Unternehmen werden zinsgünstige Kredite über die KfW und weitere passgenaue Hilfen für besonders betroffene Unternehmen angekündigt, um sie bei der Bewältigung der negativen ökonomischen Auswirkungen des Konflikts zu unterstützen.

Spätestens am 2. Juni 2022 werden der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder erneut zusammenkommen.

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