Profil
©iStockphoto.com/Andrii Yalanskyi
16.03.2022 // Recht + Betriebspraxis

Krieg in der Ukraine: weitere Handelsbeschränkungen

Gemeinsam mit den USA und anderen Staaten hat die EU u. a. die WTO-Meistbegünstigungsklausel, die bisher niedrigere Zölle im Handel mit Russland garantierte, suspendiert.

Im Anschluss an das Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Versailles hat der Rat ein viertes Paket wirtschaftlicher und individueller Sanktionen wegen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt. Eine Zusammenfassung und Einordnung in deutscher Sprache hat der Rat hier veröffentlicht.

Die Maßnahmen, die jetzt im EU-Amtsblatt veröffentlicht sind, umfassen insbesondere:

  • weitere Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl sowie „Luxusgüter“ – als solche gelten unter anderem:
    • Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
    • Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
    • Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
    • Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport

Es ist verboten, diese und andere in Anhang XVIII aufgeführte „Luxusgüter“ unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Sofern im Anhang nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot gemäß Absatz 1 für „Luxusgüter“, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt.

  • Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatlichen Unternehmen
  • Verbot der Bereitstellung von Kreditbewertungsdiensten und des Zugangs zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Kreditbewertungsaktivitäten für russische natürliche oder juristische Personen
  • Erweiterung der Personenlisten
  • Untersagung neuer Investitionen im russischen Energiesektor
  • umfassende Ausfuhrbeschränkung für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft
  • Sanktionen gegen wichtige Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten, die das Narrativ des Kremls über die Situation in der Ukraine sowie Schlüsselunternehmen in den Bereichen Luftfahrt, Militär und Dual-Use-, Schiffs- und Maschinenbau vorantreiben.

WTO-Meistbegünstigungsklausel für Russland ausgesetzt

Die genannten Handelsbeschränkungen stehen im Zusammenhang mit einer plurilateralen Erklärung der EU, der USA und anderer WTO-Mitglieder, die ihre Bereitschaft zu allen Maßnahmen bekräftigen, die zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen als notwendig erachtet werden.

Hierzu gehört auch die Aussetzung von Zugeständnissen oder anderen Verpflichtungen gegenüber der Russischen Föderation, wie beispielsweise die Aussetzung der Meistbegünstigung nach WTO-Recht (MFN) für Produkte und Dienstleistungen der Russischen Föderation.

Die Aufhebung des Meistbegünstigungsstatus bedeutet die Aussetzung der Vorteile, die sich aus der WTO-Mitgliedschaft ergeben, insbesondere der Vorteil, nicht von anderen Mitgliedern diskriminiert zu werden. Beispielsweise garantiert die MFN-Behandlung, dass ein Mitglied keinen höheren Zöllen als andere Mitglieder oder Einfuhrverboten unterliegt, die für andere Mitglieder nicht gelten. Die Aussetzung der MFN-Behandlung bedeutet, dass das betreffende Mitglied – in diesem Fall Russland – höheren Zöllen und Einfuhrverboten ausgesetzt werden kann.

Die EU hat beschlossen, nicht durch eine Erhöhung der Einfuhrzölle zu handeln, sondern durch eine Reihe von Sanktionen, die Verbote der Ein- oder Ausfuhr von Waren umfassen, da dies schneller und effektiver ist als eine völlig neue Zollliste von Grund auf neu zu erstellen.

Darüber will die EU angesichts der materiellen Unterstützung aus Minsk für die Maßnahmen Russlands den WTO-Beitrittsprozess von Belarus aussetzen.

 

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required