Was kann eine Partei im Arbeitsgerichtsprozess tun, damit aus ihrer Sicht geheimhaltungsbedürftige Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu befassen (Beschluss vom 22.09.2023 - 7 Ta 1/22).
Hoppla!
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