Profil
©Istockphoto.com/AndriiYalanskyi
15.11.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die als Verkäuferin/ Kassiererin eingestellte Arbeitnehmerin ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Sie hatte in der Vergangenheit erhebliche Krankheitszeiten aufzuweisen. Sie äußerte den Wunsch nach einer Weiterbildung im Bürobereich, die die Rentenversicherung auch zahlen würde.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required