Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die als Verkäuferin/ Kassiererin eingestellte Arbeitnehmerin ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Sie hatte in der Vergangenheit erhebliche Krankheitszeiten aufzuweisen. Sie äußerte den Wunsch nach einer Weiterbildung im Bürobereich, die die Rentenversicherung auch zahlen würde.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mitglieder-Login anfordern Passwort vergessen? Mitglied werden