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02.05.2024 // Innovation + Nachhaltigkeit

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen zur nationalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie CSRD wird das BAFA erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte nach dem LkSG sowie deren Veröffentlichung prüfen.

Hoppla!

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