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15.02.2023 // Recht + Betriebspraxis

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann grundsätzlich nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen.

Hoppla!

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