Mit Urteil vom 14.1.2025 (3 SLa 317/24) entschied das LAG Düsseldorf, dass, wenn der zuständige personalverantwortliche Vorgesetzte innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer die Übernahme erklärt bzw. mündlich zusichert, eine daraufhin erfolgte Wartezeitkündigung treuwidrig und unwirksam sein kann.
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