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07.01.2022 // Fachkräfte + Märkte

Verlängerte Antragsfristen bei „Ausbildungsplätze sichern“

Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 eingereicht werden.

Am 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten. Demnach können bis zum 15. Mai 2022 Anträge für:

  • Ausbildungsprämien (plus),
  • Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit,
  • „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“

gestellt werden. Damit wurden die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen verlängert. Die Bekanntmachung erhalten Sie mit diesem Rundschreiben. Die FAQ-Kurzarbeit der BDA wurden entsprechend angepasst und sind hier abrufbar.

Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.

In den kommenden Monaten muss insbesondere im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung darüber beraten werden, ob die Laufzeit des Bundesprogramms auf das Ausbildungsjahr 2022/23 ausgeweitet werden sollte.

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de

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