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30.05.2022 // Recht + Betriebspraxis

Verlängerung der Corona-Verordnungen vom Land und Bund

Die Landesregierung hat die CoronaVO BW Verordnung ohne inhaltliche Änderung, bis zunächst einschließlich 28.06.2022 verlängert. Auf Bundesebene wird die CoronaEinreiseV geändert und bis 31.08.2022 verlängert.  

Die bis 28.06.2022 gültige CoronaVO BW wurde ohne weitere Änderungen bis 28.06.2022 weitergeführt. Diese finden Sie hier. Eine Übersicht über die seit 02.05.2022 geltenden Corona-Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Die Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) auf Bund-Ebene wird ebenfalls beibehalten. Diese war bis 31.05.2022 befristet. Die Bundesregierung hat die CoronaEinreiseV nun geändert und bis 31.08.2022 verlängert. Mit der geänderten CoronaEinreiseV gilt ab 31.05.2022 insbesondere Folgendes:

  • Die Kategorie „Hochrisikogebiet“ entfällt.
  • Die allgemeine Nachweispflicht für Einreisende aus dem Ausland entfällt (Ausnahme Virusvariantengebiet). D.h. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Derzeit gibt es allerdings keine ausgewiesenen Virusvariantengebiete.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. 

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