Die Europäische Kommission hat die Verschiebung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union (EU) Nr. 2023/1115 („Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten“) um zwölf Monate vorgeschlagen sowie zusätzliche Leitlinien und FAQs zur Umsetzung veröffentlicht.
Hoppla!
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