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23.01.2024 // Recht + Betriebspraxis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss auf dem Firmenbogen erstellt sein und darf nicht den Eindruck erwecken, nur den Entwurf eines Dritten zu übernehmen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23).

Hoppla!

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