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16.08.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die Existenz eines Weiterbeschäftigungstitels schließt die Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nicht aus, hat das Landesarbeitsgericht Hessen am 26.05.2023 festgehalten (Aktenzeichen: 10 Ta 55/23).

Hoppla!

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