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13.12.2021 // Online // Innovation + Nachhaltigkeit

Beschränkungsvorhaben für Bisphenol A und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt

Das Webinar am 13. Dezember 2021 informiert über vorgesehene Grenzwerte in den Anwendungsbereichen Textil, Leder und technische Textilien sowie über die Schwerpunkte für eine notwendige Beteiligung betroffener Unternehmen an der Konsultation. 

Die vorgesehene Beschränkung, zu der bis 22. Dezember 2021 eine Konsultation läuft, hat für die Leder- und Textilhersteller immense Auswirkungen. In Zusammenarbeit mit TEGEWA, VTB Bayern und Südwesttextil veranstaltet der Gesamtverband textil+mode am 13. Dezember 2021 von 10.30 – 12.00 Uhr ein Webinar, um über vorgesehene Grenzwerte in den Anwendungsbereichen Textil, Leder und technische Textilien sowie über die Schwerpunkte für eine notwendige Beteiligung betroffener Unternehmen an der Konsultation zu informieren. 

Auf Initiative Deutschlands soll Bisphenol A und weitere Bisphenol-Bausteine im Rahmen der EU-Chemikalienregulierung REACH reguliert werden. Die Einreichung des entsprechenden Dossiers ist derzeit am 08. April 2022 geplant. In diesem Zusammenhang wurde eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Informationen („Call for Evidence“) gestartet (siehe auch hier).

Eine Teilnahme an der Konsultation, die bis 22. Dezember 2021 läuft, ist für die von der Beschränkung betroffenen Industrieverbände und Unternehmen der Textilindustrie immens wichtig, denn der im zweiten Call for Evidence (BAuA) vorgeschlagene Grenzwert von 10 ppm und – falls dieser nicht eingehalten werden kann – der Migrationsgrenzwert von 0,04 mg/l (als Summenwert aller Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis, der über die gesamte Lebensdauer eines Artikels eingehalten werden muss) hätten zur Folge, dass in Europa Polyamidfasern sowie Leder mit ausreichenden Echtheiten nicht mehr verkehrsfähig sind.

Ansprechpartner*innen

Antje Eichler

Leitung Umweltpolitik

Gesamtverband textil+mode

T +49 30 726220-30M +49 160 7143313aeichler@textil-mode.de

Dies bedeutet konkret:

  • Textil: betroffene Konsumgüter: Outdoor-, Sport- und Badebekleidung, Unterwäsche, Miederwaren, Feinstrümpfe, Socken, medizinische Produkte (z. B. Kompressionsstrümpfe), Heimtextilien, Automobilbereich
  • Leder: Die neuen Bisphenol-Grenzwerte sind nicht erreichbar, ohne die Echtheit und Leistung von chromfreien, chromgegerbten oder alternativ gegerbten Ledern zu beeinträchtigen

Der Gesamtverband textil+mode wird sich zusammen mit den Umweltexperten der Mitgliedsverbände an der Konsultation beteiligen. Doch es ist auch wichtig, dass sich möglichst viele Unternehmen ebenfalls in die Konsultation einbringen, um über individuelle, harte Unternehmensdaten die Betroffenheit zu dokumentieren.

Hier geht es zur Anmeldung!

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