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11.04.2022 // Online // Recht + Betriebspraxis

Energie Spezial: energie- und handelsrechtliche Betrachtung

Mit Blick auf die Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas bieten wir Ihnen in einem Online-Seminar am 11. April um 15 Uhr gemeinsam mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft eine rechtliche Einschätzung der Lage zu Fragen aus dem Bereich des Energierechts, u.a. zu den Mindestmaßnahmen zum Erhalt der Energieversorgung und zum Umgang mit betroffenen Kaufverträgen gegenüber Kunden und Lieferanten.

In der letzten Woche haben wir Sie über die Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas und die damit verbundenen Bemühungen unseres Gesamtverbands informiert, sich für die Systemrelevanz und Entlastung unserer Branche einzusetzen. Hier lesen Sie mehr dazu. 

Mit unserem langjährigen Kooperationspartner, der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die im Bereich Energierecht und Handelsrecht marktführend ist, haben wir uns zwischenzeitlich dahingehend ausgetauscht, welche weiteren Maßnahmen seitens unserer Mitgliedsunternehmen ergriffen werden sollten, um die Wahrscheinlichkeit einer Weiterbelieferung Ihres Unternehmens zu erhöhen, sofern es tatsächlich zu einer Reduktion des Energiezuflusses von Seiten der staatlichen Behörden, namentlich der Bundesnetzagentur, kommen sollte. Luther empfiehlt in diesem Zusammenhang ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Schreiben an die Bundesnetzagentur („Schutzantrag“). Darüber hinaus empfiehlt unser Kooperationspartner die entsprechenden Energiebezugsverträge zu prüfen, um insoweit Klarheit über die rechtliche Position zu erlangen. Neben den energierechtlichen Fragen sollten laut Luther die handelsrechtlichen Lieferbeziehungen überprüft werden, sodass im Falle einer notwendigen Produktionsreduktion bzw. -einstellung die Schäden bei den Kunden wegen Verzugs der Waren ausgeschlossen bzw. zumindest minimiert werden können.

Zu dem vorstehenden Themenkomplex werden wir mit den Experten von Luther am 11. April 2022 um 15 Uhr eine Onlineveranstaltung durchführen, im Rahmen dessen die empfohlenen Schritte erklärt werden und Sie in einer hiernach stattfindenden Q&A Session Ihre Fragen an die Rechtsanwälte von Luther stellen können. Als Referenten werden die Rechtsanwälte und Partner von Luther, Dr. Steffen Gaber sowie Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Ihnen zur Verfügung stehen. Als erste Übersicht finden Sie die Handlungsempfehlung von Luther unter Downloads, deren Inhalte innerhalb der Veranstaltung dargestellt werden.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten wie gewohnt kurz vor Veranstaltungsbeginn. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de
Alexander Stöhr

Stv. Hauptgeschäftsführer | Leiter Recht + Betriebspraxis

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-22M +49 1590 4071330stoehr@suedwesttextil.de

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