EU-Zwangsarbeitsverordnung
Die Europäische Union wird ab dem 14. Dezember 2027 verbieten, dass Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen. Unternehmen müssen damit rechnen, dass Produkte bei begründetem Verdacht von den Behörden überprüft werden.