Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des Effizienzgesetzes vor der Sommerpause als wichtiges Signal, das allerdings erst durch eine stringente Umsetzung überzeugen kann.
Die erweiterte Herstellerverantwortung – kurz EPR für Extended Producer Responsibility – ist eines der zentralen umweltpolitischen Instrumente, welches die Textilbranche in den kommenden Jahren begleiten wird. Unsere neue Textil-EPR-Übersicht bündelt den aktuellen Stand über die relevanten Export- und Zielmärkte hinweg und macht auf einen Blick sichtbar, wo bereits Pflichten bestehen und wo Systeme derzeit noch im Aufbau sind.
Die Lage im Nahen Osten könnte in Einzelfällen Auswirkungen auf internationale Lieferketten und die Auftragslage von Unternehmen haben – auch in Baden-Württemberg sind Arbeitsausfälle nicht auszuschließen. Die Arbeitsagentur informiert über das Kurzarbeitergeld als bewährtes Instrument.
Safety X Compact heißt die neue Einstiegskollektion von Kübler im Multinorm-Bereich. Sie vereint zertifizierten Schweißerschutz, Schutz gegen Hitze und Flammen, elektrostatische Aufladung und thermische Auswirkungen eines Störlichtbogens sowie leichten Chemikalienschutz.
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband sieht die Landtagswahl als richtungsweisend für Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung in Baden-Württemberg und richtet sich an die Wahlberechtigten.
Die Anmeldeunterlagen für den German Pavilion auf der im August 2026 stattfindenden Messe Techtextil North America liegen vor. Anmeldungen sind bis 3. April 2026 möglich.
Das Bündnis faire Energiewende (BfE) hat einen Brief an Abgeordnete und Ministerien zu einer dringend notwendigen Reform der nationalen CO2-Bepreisung gesendet. Möglichkeiten dazu wären eine wesentliche Verbesserung der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage oder eine gezielte Regelung für CO2 aus dem Einsatz von Brennstoffen für industrielle Prozesswärme.
Noch vor dem Jahreswechsel hatten sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament über die Neuregelungen im APS zum Jahresbeginn 2027 verständigt. Jetzt informiert die Generaldirektion Handel der EU-Kommission über weitere Detailfragen.
Für die anstehende SEAC-Konsultation zur uPFAS-Beschränkung benötigen wir kurzfristig Unternehmensdaten für TULAC und Technische Textilien. Um die Betroffenheit der deutschen Textilindustrie gegenüber dem SEAC belastbar und quantitativ darstellen zu können, benötigen wir aktuelle Daten aus den Unternehmen. Sie können bis zum 27. März 2026 mitmachen.
Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe setzt seine erfolgreiche Arbeit über den ursprünglichen Projektzeitraum hinaus fort. Die Laufzeit des Projekts, das ursprünglich bis zum 28. Februar 2026 angesetzt war, wird bis Ende 2026 verlängert.
STRÄHLE + HESS GmbH und die Realschule Althengstett haben ihre langjährige Bildungskooperation offiziell erneuert. Mit der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung bekräftigen beide Partner ihr gemeinsames Ziel, Schülerinnen und Schüler frühzeitig und praxisnah auf den Berufsorientierungsprozess vorzubereiten.
Am 26. Februar 2026 wurde die Omnibus-I-Richtlinie zur Vereinfachung u. a. der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die neuesten Outdoor-Kollektionen von Apelt sorgen für noch mehr Wohlfühl-Ambiente auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten und sorgen mit ihren fantastischen technischen Eigenschaften für einen unvergeßlichen Sommer im Freien.
Fabulose ist ein von der EU finanziertes Projekt, das von den Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung (DITF) koordiniert wird. Das Konsortium besteht aus führenden Forschungsinstituten, Biotech-Innovatoren und Industrieakteuren. Ziel ist es, leistungsstarke, biobasierte und recycelbare lederähnliche Stoffe herzustellen.
Der Bundestag hat das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Als Partner der Initiative Wirtschaftsschutz bittet der BDI nun um Rückmeldung zu bestehenden Transparenz-, Informations- oder Veröffentlichungspflichten, die aus unternehmerischer Sicht sicherheitsrelevant sein könnten. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis 1. März 2026 möglich.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus setzt die Förderung der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg mit rund 3,85 Millionen Euro fort. Die dritte Förderphase läuft bis Ende 2029. Damit wird die erfolgreiche Arbeit der Allianz Industrie 4.0, die als Impulsgeberin und als Plattform Orientierung und konkrete Hilfe für die kleinen und mittleren Unternehmen bietet, nicht nur fortgeführt, sondern zudem an den Bedarfen der baden-württembergischen Industrie weiterentwickelt.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 (Az. 4 SLa 97/25) entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auf Antrag der Arbeitnehmerin gemäß § 9 KSchG aufzulösen war, nachdem der Arbeitgeber durch wiederholte unangemessene und herabwürdigende Kommunikation das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hatte.
In Zeiten des Fachkräftemangels stellt sich immer häufiger die Frage, wie gute und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden können. Auch wenn hier viele Aspekte eine wichtige Rolle spielen, sind insbesondere bei Führungskräften auch finanzielle Anreize sinnvoll.
Die Bundesregierung hat den Kabinettsentwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Er basiert auf dem Referentenentwurf von November 2025 und setzt damit die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 um. Im Vergleich zum Referentenentwurf gibt es einige Änderungen.
Das Handtuch stand im Mittelpunkt des Forschungs- und Entwicklungsprojekts „Eco Yarn“, das Gebr. Otto gemeinsam mit dem Recycling Atelier der Technischen Hochschule Augsburg, dem Schweizer Mietwäschespezialisten Schwob AG und der eidgenössischen Weberei Weseta durchgeführt hat.
Die Europäische Union bereitet derzeit den Circular Economy Act (CEA) vor. Seine Verabschiedung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Über „EU survey“ können nun Verbände und Unternehmen ihre Erwartungen an den CEA in Form eines ausgefüllten Fragebogens einreichen.
Eine tarifvertragliche Regelung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit erst ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts.