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20.08.2026 // Innovation + Nachhaltigkeit

Vom T-Shirt bis zum Schlafsack: Produktsicherheit braucht differenzierte Regeln

Risikobasierte Vorgaben, weniger Bürokratie und einheitliche Kontrollen: Südwesttextil fordert eine praxistaugliche Ausgestaltung des Produktsicherheitsgesetzes. 

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Risiko muss den Unterschied machen

So fehlt im Änderungsgesetz eine Differenzierung nach Risikoklassen, sodass die Vielfalt textiler Anwendungen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Unternehmen müssen eine Risikoanalyse erstellen – egal, ob es sich um ein T-Shirt oder einen Schlafsack mit integrierter Kapuze handelt. Was bei einem Schlafsack aufgrund zusätzlicher Anforderungen, etwa hinsichtlich der Entflammbarkeit, angemessen sein kann, führt bei einem einfachen T-Shirt zu einem unverhältnismäßigen Analyse- und Dokumentationsaufwand. Südwesttextil fordert deshalb eine systematische Kategorisierung textiler Produkte nach Risikoklassen, ein vereinfachtes Verfahren für risikoarme Standardtextilien und klare Vorgaben für Produkte mit höherem Gefährdungspotenzial.

Piktogramme und digitale Lösungen statt zusätzlicher Bürokratie

Bürokratischer Mehraufwand lässt sich aus Perspektive von Südwesttextil auch bei den Sprachanforderungen reduzieren. Aktuell ist vorgesehen, dass sämtliche Anweisungen und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache abzufassen sind. Aus Sicht des Verbands sollte diese Vorgabe auf sicherheitsrelevante Warnhinweise beschränkt werden. Für darüber hinausgehende Informationen sollten international anerkannte Piktogramme genutzt und die digitale Bereitstellung als gleichwertige Alternative zur physischen Kennzeichnung ermöglicht werden.

Keine nationalen Sonderwege bei Rückrufen

Südwesttextil kritisiert zudem, dass die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes bei der Rückrufregelung über die europäische Regulierung hinausgeht. Während diese auf Produkte abstellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits bereitgestellt wurden, erweitert die deutsche Regelung den Rückrufbegriff auch auf gewerbliche Endnutzer. Liefert ein Textilunternehmen z. B. Arbeitskleidung an eine Hotelkette oder eine gewerbliche Wäscherei, entstehen dadurch zusätzliche Informations- und Abwicklungspflichten. Südwesttextil fordert deshalb eine Anpassung der nationalen Rückrufregelung an die europäischen Vorgaben.

Gleiche Regeln brauchen gleiche Kontrollen

Für faire Wettbewerbsbedingungen müssen bestehende Vorgaben gegenüber allen Marktteilnehmern gleichermaßen durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf den stark wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten: Allein nach Deutschland gelangen täglich mehr als 400.000 Pakete. Die neue Fassung des Produktsicherheitsgesetzes gibt den Marktüberwachungsbehörden dafür auch gegenüber Online-Plattformen konkrete Instrumente an die Hand: Bei nicht konformen oder gefährlichen Produkten können sie u. a. die Entfernung von Inhalten, Zugangssperren oder Warnhinweise anordnen.

„Hohe Produktsicherheit und eine bürokratiearme Umsetzung sind kein Widerspruch. Entscheidend ist, dass Anforderungen dem tatsächlichen Risiko eines Produkts entsprechen und für Unternehmen rechtssicher umsetzbar bleiben. Statt regelkonforme produzierende Unternehmen mit unverhältnismäßigen Vorgaben zu belasten, müssen bestehende Regeln konsequent nicht nur gegenüber im Binnenmarkt ansässigen, sondern auch gegenüber aus Drittstaaten importierenden Wirtschaftsakteuren durchgesetzt und die Möglichkeiten der Marktüberwachung ausgeschöpft werden. Nur so schaffen wir wirksamen Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen“, betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil. 

Das vollständige Positionspapier mit allen Forderungen finden Sie hier.

Ansprechpartner*innen

Rebekka Rüth

Leiterin Kommunikation + Event und Nachhaltigkeit + Projekte

Master of Science

T +49 711 21050-16 M +49 1590 4184842 rueth@suedwesttextil.de

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  • Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 200 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.
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