Profil
©iStockphoto.com/Jennifer Miranda
18.02.2021 // Recht + Betriebspraxis

Abfrage der Arbeitsschutzbehörde nach Maßnahmen gem. Corona-ArbS

Das Regierungspräsidium Stuttgart wendet sich aktuell an Firmen in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung, insbesondere bzgl. des Angebots mobiler Arbeit von zu Hause aus. Dazu werden ausführliche Rückmeldebogen zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen gemäß Corona-ArbSchV versendet.

Im Anschreiben wird zwar nicht von einer Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens gesprochen und es werden auch keine Sanktionen angekündigt, sollte keine Rückmeldung erfolgen. Es ist daher davon auszugehen, dass keine unmittelbaren Konsequenzen aus einer Nichtbeantwortung des Schreibens folgen. Allerdings dürfte bei einer Nichtbeantwortung eine Nachfrage und der Erlass einer Auskunftsanordnung erfolgen, woraus dann entsprechende Konsequenzen (insbesondere Bußgeld) folgen können.

Sollte eine Firma daher mit der Umsetzung der Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung noch nicht begonnen haben, so sollte zumindest jetzt schnellstmöglich die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgenommen werden.

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required