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04.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die neue Coronavirus-Impfverordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft und enthält Neuregelungen zur Impfung durch Betriebsärzte gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

  • Inhaltlich enthält die Verordnung folgende Neuerungen:
  • Wegfall der Priorisierungsreihenfolge bei den Schutzimpfungen;
  • Anspruchsberechtigt für eine Schutzimpfung sind alle in Deutschland Beschäftigte;
  • Betriebsärzte sollen Leistung eigenständig erbringen können – Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt;
  • Einbeziehung auch der nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte;
  • Betriebsärzte können die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken beziehen;
  • Vergütung auch der Betriebsärzte für die Erstellung eines Impfzertifikats;
  • Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Unternehmen: Corona-Impfungen in Betrieben gelten nicht als betrieblich veranlasst, sondern als Teil der staatlichen Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, sodass ein Erfüllungsverhältnis alleine zwischen dem Betriebsarzt und dem Anspruchsberechtigten besteht.

Sie können das Dokument hier einsehen.

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