
Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die neue Coronavirus-Impfverordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft und enthält Neuregelungen zur Impfung durch Betriebsärzte gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
- Inhaltlich enthält die Verordnung folgende Neuerungen:
- Wegfall der Priorisierungsreihenfolge bei den Schutzimpfungen;
- Anspruchsberechtigt für eine Schutzimpfung sind alle in Deutschland Beschäftigte;
- Betriebsärzte sollen Leistung eigenständig erbringen können – Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt;
- Einbeziehung auch der nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte;
- Betriebsärzte können die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken beziehen;
- Vergütung auch der Betriebsärzte für die Erstellung eines Impfzertifikats;
- Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Unternehmen: Corona-Impfungen in Betrieben gelten nicht als betrieblich veranlasst, sondern als Teil der staatlichen Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, sodass ein Erfüllungsverhältnis alleine zwischen dem Betriebsarzt und dem Anspruchsberechtigten besteht.
Sie können das Dokument hier einsehen.