Ausarbeitung der BDA zur Urlaubsrückkehr und Coronavirus-Einreiseverordnung
Aufgrund der zunehmenden touristischen Reisetätigkeit hat die BDA die Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern bzw. der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) überarbeitet und aktualisiert.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) unterscheidet nach aktuellem Stand zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Zudem werden Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen im Kontext mit der Einreise geregelt. Die Regelungen zur Quarantäne bei Reiserückkehr nach der CoronaEinreiseV sollen aktuell bis 28. Juli 2021 gelten. Über mögliche Anpassungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten
Die aktualisierte Ausarbeitung der BDA stellen wir Ihnen in der Anlage zum Download zur Verfügung.