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BDA-Leitfaden zu Fragen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe

Die BDA hat einen Leitfaden im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe zusammengestellt, der Auskunft über die wichtigsten versicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen gibt.

Die Folgen des Hochwassers in den betroffenen Regionen in Deutschland sind dramatisch, viele Unternehmen und Betriebe sind direkt oder indirekt betroffen. Die große Solidarität und Hilfsbereitschaft gibt Hoffnung. Die Arbeitgeberverbände und Landesvereinigungen stehen den Unternehmen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

Der anliegende Leitfaden der BDA fasst die wichtigsten versicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und einige arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe zusammen:

  • Unfallversicherung: Die DGUV hat über den Versicherungsschutz informiert. Grundsätzlich gilt: Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe.
  • Kurzarbeitergeld: Die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelten auch für die vom Hochwasser geschädigten Unternehmen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Frage eines vereinfachten Stundungsverfahrens für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Unternehmen wurde bereits gegenüber den Sozialversicherungsträgern adressiert. Die BDA geht davon aus, dass bis zum Ende der Woche Entscheidungen vorliegen und wird dann entsprechend per Rundschreiben informieren.
  • Steuern: Die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben im Rahmen von Katastrophenerlassen steuerliche Soforthilfemaßnahmen erlassen. Die wichtigsten Punkte der Erlasse (inkl. Hinweise zu Arbeitgeberbeihilfen an die Beschäftigten) hat die BDA für Sie zusammengefasst.
  • Arbeitsrecht: Im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe stellen sich insbesondere auch Fragen zur Freistellung der Mitarbeitenden. Diese sind ebenfalls für Sie zusammengestellt.
  • Hilfsfonds: Bund, Länder sowie Kammern und Verbände haben Hilfsfonds für die Betroffenen geschaffen. Auch hier hat die BDA eine Übersicht der ihr bekannten Fonds für Sie zusammengestellt.

Sie finden den Leitfaden auch auf der Website der BDA. Er wird laufend aktualisiert.

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