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03.12.2021 // Recht + Betriebspraxis

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben zusammen mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin sowie dem Bundesfinanzminister Scholz am 2. Dezember 2021 neue Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vereinbart.

Aufgrund der Corona-Lage haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen neuen Beschluss zu weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vereinbart. Bei den Maßnahmen soll es sich um Mindeststandards handeln. Zu den für Arbeitgeber wichtigsten Beschlüssen zählen die Folgenden:

  • Bereits bestehende Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig,sofern der getroffene Beschluss vom 2. Dezember 2021 keine abweichenden Regelungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.
  • Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das kann bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern.
  • Auf EU-Ebene wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung finden soll.
  • Die 2G-Regeln werden inzidenzunabhängig bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet.Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am Katalog in der Bundesnotbremse. Die Zugangskontrolle muss durch die Geschäfte erfolgen.
  • Bei überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Großveranstaltungen werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt.
  • In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
  • Es gilt eine Maskenpflicht in den Schulen für alle Klassenstufen.
  • Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
  • Das Infektionsschutzgesetz soll um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit hohem Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z. B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) ergreifen können.
  • Die Übergangsfrist für Maßnahmen, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, soll über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert werden. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert angeordnet werden können.
  • Bund und Länder begrüßen eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht. Sie kann greifen, sobald sichergestellt ist, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat hierzu bis Jahresende eine Empfehlung auszuarbeiten.
  • Das von der Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem ein Hilfsinstrument für die von den Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll, soll zügig umgesetzt werden.Härtefallhilfen, Sonderfonds des Bundes für Messen, Ausstellungen und Kulturveranstaltungen, die Corona-Hilfen Profisport und KFW-Sonderprogramme sollen verlängert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 bei den Downloads

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