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07.12.2020 // Recht + Betriebspraxis

Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten jetzt im Mitgliederbereich

Gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach der Arbeit von zu Hause aus erheblich an Fahrt aufgenommen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen exklusiv in unserem Mitgliederbereich eine Betriebsvereinbarung für Mobiles Arbeiten zur Verfügung

Viele Unternehmen haben auf die erhöhte Nachfrage nach Homeoffice reagiert und ermöglichen ihren Beschäftigten Mobile Arbeit. Der verstärkte Umgang mit digitaler Kommunikation auch außerhalb des Unternehmens sollte deshalb im Unternehmen abgesichert werden. 

In unserem Mitgliederbereich stellen wir Ihnen einen Vorschlag einer Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten zur Verfügung. 

Ansprechpartner*innen

Alexander Stöhr

Stv. Hauptgeschäftsführer | Leiter Recht + Betriebspraxis

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-22M +49 1590 4071330stoehr@suedwesttextil.de

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