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07.01.2021 // Innovation + Nachhaltigkeit

BMWi startet Förderung von innovativer PSA

In der Corona-Pandemie sind deutsche Textilunternehmen eingesprungen, als es keine Einmalmasken und Schutzanzüge für medizinisches Personal mehr gab. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, eine eigene Textilindustrie in Deutschland zu haben.

Bei Textilien mit Zusatzfunktionen, sogenannten technischen Textilien, sind deutsche Unternehmen und Forscher weltweit führend. Dieses Knowhow soll zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie und darüber hinaus im Gesundheits- und Infektionsschutz ausgebaut werden, so Dr. Uwe Mazura, Geschäftsführer des Forschungskuratoriums Textil (FKT) und Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie.

„Vom OP-Kittel über hochwertige medizinische Masken bis hin zu wiederverwendbaren antiviralen Textilien – deutsche Unternehmen leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag zum Schutz des medizinischen Personals, im Arbeitsschutz sowie im Pandemiealltag. Textil aus Deutschland rettet Leben. Deshalb ist es ein starkes Signal, dass das Bundeswirtschaftsministerium jetzt die Entwicklung neuer Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung zum Gesundheitsschutz fördert und so den Textilstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stärkt.“

Am 30. Dezember wurde die „Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Seit diesem Tag können Forschungseinrichtungen und Unternehmen Förderanträge für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung bis zum 1. Juli 2021 einreichen.

Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Beispielsweise haben FFP-Masken eine breite Verwendung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gefunden. Schutzausrüstung hat seit jeher eine erhebliche Bedeutung in Industrie und Gewerbe als Maßnahme im Bereich des Arbeitsschutzes. Bis zu 40 Prozent der Erwerbstätigen sind Träger von Schutzausrüstung.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme wollen wir insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen anregen und stärken.

Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
  • Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
  • Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
  • Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
  • Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren

Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 Prozent).

Nähere Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus von Produktionskapazitäten für persönliche Schutzausrüstung in Deutschland finden Sie hier.

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