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04.02.2021 // Recht + Betriebspraxis

Coronabedingtes Kurzarbeitergeld: Aktuelle Regelungen

Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat eine Presseinformation zu aktuellen Regelungen in der coronabedingten Kurzarbeit veröffentlicht.

Das Maßnahmenpaket zum Kurzarbeitergeld (KUG) hilft, in Zeiten der Corona-Pandemie verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber – und damit die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt – im Jahr 2021 zu schaffen. Die bisherigen vereinfachten Sonderregelungen bei Kurzarbeit werden dabei unterschiedlich weitergeführt.

Die Themen der Presseinformation umfassen

  • Kurzantrag auf Kurzarbeitergeld (KUG)
  • Urlaubsregelung für das laufende Jahr und das Vorjahr
  • Kurzarbeit in der Arbeitnehmerüberlassung
  • Zugangsvoraussetzungen für den erleichterten KUG-Antrag
  • Saison-KUG und konjunkturelles KUG
  • Leistungssätze für Beschäftigte
  • Nebenverdienstmöglichkeiten bei KUG-Bezug
  • Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Förderung bei Weiterbildung während KUG-Bezug

sowie Hinweise und Informationen für Unternehmen und Beschäftigte.

Die Presseinformation finden Sie bei den Downloads.

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