Coronabedingtes Kurzarbeitergeld: Aktuelle Regelungen
Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat eine Presseinformation zu aktuellen Regelungen in der coronabedingten Kurzarbeit veröffentlicht.
Das Maßnahmenpaket zum Kurzarbeitergeld (KUG) hilft, in Zeiten der Corona-Pandemie verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber – und damit die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt – im Jahr 2021 zu schaffen. Die bisherigen vereinfachten Sonderregelungen bei Kurzarbeit werden dabei unterschiedlich weitergeführt.
Die Themen der Presseinformation umfassen
- Kurzantrag auf Kurzarbeitergeld (KUG)
- Urlaubsregelung für das laufende Jahr und das Vorjahr
- Kurzarbeit in der Arbeitnehmerüberlassung
- Zugangsvoraussetzungen für den erleichterten KUG-Antrag
- Saison-KUG und konjunkturelles KUG
- Leistungssätze für Beschäftigte
- Nebenverdienstmöglichkeiten bei KUG-Bezug
- Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Förderung bei Weiterbildung während KUG-Bezug
sowie Hinweise und Informationen für Unternehmen und Beschäftigte.
Die Presseinformation finden Sie bei den Downloads.