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30.08.2022 // Recht + Betriebspraxis

CoronaEinreiseV (Bund) verlängert

Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes wird bis 30.09.2022 verlängert.

Am 30.05.2022 hatten wir Sie hier u.a. über die Änderung und Verlängerung der Coronavirus-Einreiseverordnung bis 31.08.2022 informiert. Die Bundesregierung hat diese Verordnung jetzt bis 30.09.2022 verlängert, die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bundesanzeiger erfolgte am 26.08.2022. Wichtige Informationen der Bundesregierung zu Reisen finden Sie hier.

Es gilt weiterhin insbesondere:

  • Es gibt weiterhin keine Kategorie „Hochrisikogebiet“.
  • Die allgemeine Nachweispflicht für Einreisende aus dem Ausland entfällt (Ausnahme Virusvariantengebiet). D.h. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen (sog. „Notbremse“). Derzeit gibt es allerdings keine ausgewiesenen Virusvariantengebiete.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie wie üblich auf dem Laufenden halten.

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