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24.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage

Am 22. Juni wurde der Beschluss des Bundestages vom 11. Juni 2021 zum Fortbestehen der epidemischen Lage im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt damit zumindest bis 11. September 2021 fort.

Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage festgestellt. Der Beschluss wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom 22. Juni 2021 veröffentlicht. Die Bekanntmachung datiert auf den 15. Juni 2021.

Die epidemische Lage endet damit im Laufe des Septembers 2021.

Weiterer Hinweis der BDA: Es ist umstritten, ob die Feststellung allein für die Geltungsdauer der epidemischen Lage konstitutiv ist oder auch deren Bekanntmachung hinzutreten muss. Nach Auffassung der BDA spricht viel dafür, dass es für den Fristbeginn auch auf die Bekanntmachung des Bundestagsbeschlusses ankommt.

Sofern der Bundestag nicht erneut das Fortbestehen der epidemischen Lage feststellt, endet diese nach dem Verständnis der BDA mit Ablauf des 15. September 2021. Stellt man hingegen auf die Beschlussfassung (11. Juni 2021) ab, endet die epidemische Lage bereits mit Ablauf des 11. September 2021.

Für die vorhergehende Feststellung der epidemischen Lage findet sich in § 77 Abs. 4 IfSG eine Sondervorschrift, die das Ende auf den 30. Juni 2021 festlegt. Eine solche klare Festlegung ist auch künftig wünschenswert, sollte es zu weiteren Verlängerungen oder einer erneuten Feststellung kommen. Bis zur Bundestagswahl sind mit Ablauf des 25. Juni 2021 keine weiteren Sitzungen des Bundestags geplant. Soll die epidemische Lage verlängert werden, muss der Bundestag zu einer Sondersitzung vor der Wahl zusammen treten.

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